‘Dieses Urteil ist der 1. Schritt zu einer korrekten Art und Weise, wie die Steuern und Taxen erhoben dürfen. Es kann nicht sein dass verschiedene Politiker sich auf Kosten der luxemburger Milchkühe wählen lassen und das fast heilige Gleichheitsprinzip und die Proportionalität über Bord werfen um die Kassen überquellen zu lassen. Eine ähnliche disproportionierte Grundsteuererhöhung haben in Schafspelz versteckte Wölfe schon vor Jahren in der Stadt Luxemburg vollzogen, dies zum enormen Ärger der leistenden Leute, Sparer, Investoren, nicht Spekulanten, usw. Das unproportionierte taxenbelastendes Land wurde nur für Kinder investiert und nicht um es später nicht leistungswilligen, nicht sparenden Leuten gewaltsam via Amtsschikanen überlassen zu müssen. In der Stadt Luxemburg wurde zum grossen Teil dieses abgezockte Geld auch noch zweckentfremdet und es tauchte nicht nicht in den nötigen Budgetsposten auf (!).

Gewusst ist dass die Gundsteuer in Luxemburg allgemein nicht hoch genug ist und da könnte eine allgemeine gleiche Erhöhung keinem schaden. Aber es gibt leider die einen abzocken, um einer gewisseren Wahlklientel zu gefallen. NEIN zu diesem ungerechten Thema. Dieses Urteil in 1. Instanz macht Mut und der Diekircher Bürgermeister sollte bitte mal die Verfassung studieren, ehe er auf Kosten des Volkes Geld ausgibt um in Berufung (= auch Verlängerung vor den Wahlen) zu ziehen.

Ich und meine in Cci-stehenden Mitbürger werden am Ball bleiben und ggf. bis zum 'Droits de l’Homme-Gericht’ nach Strassburg zu ziehen um diese Ungerechtigkeit endlich aus der Welt zu schaffen.

Da das koxische Durcheinander auf dem Wohnungsbaumarkt auch in gewisse ungesunde Richtungen zielt, müssen da alle geschädigten Personen wachsam bleiben und eine legale Verteidigung aufbauen, damit es sich wieder lohnt in Luxemburg leistungsstark zu arbeiten, zu sparen und gescheit zu investieren. Eine Frage zum Schluss: Brauchen wir keinen Baukommissar, der dieses Gebiet von der Kelle bis zum Schlüssel kennt und nicht parteigefärbt ist?'

Fernand ZEUTZIUS

L-2177 Luxembourg