Hëllef fir d'Lëtzebuerger WënzerEU-Kommissioun accordéiert staatlech Bäihëllef vun 124.500 Euro

RTL Lëtzebuerg
Wéi d'EU-Kommissioun an engem Schreiwes matgedeelt huet, hu si e Programm accordéiert, fir dee vun der Pandemie betraffe Wäi-Secteur hei am Land.

Déi staatlech Bäihëllefen an Héicht vun 124.500  Euro ginn a Form vu Subsiden ausbezuelt. De Programm vun der EU-Kommissioun soll de Betraffenen erméiglechen, hir Aktivitéiten och wärend der Corona-Pandemie weiderzeféieren.

Schreiwes

Staatliche Beihilfen: Die Kommission genehmigt ein luxemburgisches Programm zur Unterstützung des vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen Weinsektors

Die Europäische Kommission hat ein luxemburgisches Programm in Höhe von 124.500 EUR zur Unterstützung der Winzer im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus genehmigt.

Das Programm wurde im Rahmen des vorübergehenden Rahmens für staatliche Beihilfen genehmigt. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen. Das Programm zielt darauf ab, den Liquiditätsbedarf der Begünstigten zu decken und ihnen so zu helfen, ihre Aktivitäten während und nach dem Ausbruch des Coronavirus fortzusetzen.

Die Kommission stellte fest, dass das luxemburgische Programm den Bedingungen des vorübergehenden Rahmens entspricht. Insbesondere (i) darf die Beihilfe 100.000 EUR pro Begünstigten nicht überschreiten, wie dies im vorübergehenden Rahmen für Unternehmen im primären Agrarsektor vorgesehen ist, und (ii) die Regelung läuft bis zum 30. Juni 2021. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission das Programm gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier.

Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59945 im Register für staatliche Beihilfen auf der Wettbewerbswebsite der Kommission veröffentlicht, sobald alle Vertraulichkeitsprobleme gelöst sind.

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