Der Veranstalter des Rennens POSTLAF ist die gemeinnützige Organisation Amicale POST Luxembourg. Ihr Sitz befindet sich auf BP3040, L-1030 Luxembourg
POSTLAF ist ein Strassenrennen über 10 km mit Wettbewerbscharakter, offen für alle Athleten, die am Tag des Rennens keine medizinischen Probleme aufweisen und ab diesem Tag mindestens 15 Jahre alt sind. Die Strecke ist asphaltiert und teilweise für den Verkehr gesperrt.
Lalux-Post4Kids sind zwei Rennen ohne Wertung über 500 m, bzw. 1.000 m für Kinder geboren zwischen 2011 und 2021. Veranstaltet von der Organisation Amicale POST Luxemburg, wird der POSTLAF / Lalux-POST4KIDS Run in unmittelbarer Umgebung des Gebäudes von POST-Technologies auf 2, rue Emile Bian, ZI Cloche d'Or Luxemburg-Gasperich, am Sonntag dem 8. März 2026 stattfinden.
Eltern tragen die allgemeine Verantwortung für die Anmeldung ihrer Kinder an diesen Rennen. Es gibt keine Kinderbetreuung am Ende dieser beiden Rennen. Die Eltern, oder eine verantwortliche Person, müssen die Kinder sofort nach dem Zieleinlauf der 500 m und 1000 m abholen.
Amicale POST Luxembourg besitzt alle Rechte in allen Bereichen am POSTLAF / Lalux-POST4KIDS Run, einschließlich aller Eigentumsrechte.
Start und Ziel befinden sich vor dem Haupteingang des Gebäudes von POST Technologies auf 2, rue Emile Bian in Luxemburg-Gasperich. Die Strecke des Rennens misst 10 km. Die Laufzeit der Teilnehmer wird durch einen Chip gemessen (Champion-Chip), dies gilt jedoch nicht für die beiden Rennen des Lalux-POST4KIDS Run
Zeitlimit für die Zeitnahme des POSTLAF : 2 Stunden nach dem offiziellen Start.
Diese Veranstaltung ist zugänglich für alle Teilnehmer, die am Tag des Rennens keine medizinischen Probleme aufweisen.
Die Online-Anmeldung wird bis Freitag, dem 20. Februar 2026 um 00:00 Uhr geöffnet sein und ist auf der Registrierungsplattform der Veranstaltungswebseite unter www.postlaf.lu zu finden.
Startnummern werden nur für Teilnehmer verfügbar sein, welche ihre Registrierung vollständig abgeschlossen haben.
Wer nicht im Besitz einer Startnummer ist, darf sich während des Rennens nicht auf der Stecke aufhalten und kann vom Organisationsvorstand aus dem Rennen ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Personen, welche einen registrierten Teilnehmer begleiten wollen. Jegliche Art von Fortbewegungsmitteln auf Rädern, sowie Haustiere sind ohne spezielle Genehmigung des Organisationskomitees auf der Strecke nicht erlaubt.
Die Übertragung einer Anmeldung an andere Personen, aus welchen Gründen auch immer, wird nicht zugelassen. Wer seine Startnummer an einen Dritten weitergibt wird im Falle eines Unfalls während der Veranstaltung zur Verantwortung gezogen. Die Organisation übernimmt in diesem Falle keine Haftung.
Rückerstattungsanfragen werden von Fall zu Fall geprüft, und müssen per Antrag an die Organisation eingereicht werden. Alle Erstattungsanträge, die weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung eingehen, sollten immer durch eine medizinische Bescheinigung über die Unfähigkeit der Teilnahme am Rennen begleitet werden.
Nach der Registrierung erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail (vorausgesetzt, dass bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse mitgeteilt wurde). Diese E-Mail dient zur Identifizierung bei der Startnummernausgabe.
Der Organisationsvorstand behält sich jedoch das Recht vor, keine Startnummer an Teilnehmer auszugeben, deren Anmeldung als nicht abgeschlossen gilt.
Die Startnummern können, in der Veranstaltungshalle auf dem Gelände von POST Technologies, 2 rue Emile Bian Luxemburg -Gasperich (siehe Zeitplan in Artikel 3) abgeholt werden. Es werden keine Startnummern verschickt. Die Startnummer muss während des Rennens vollständig sichtbar sein.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Anmeldung zu unverbindlichen Maßnahmen im Rahmen dieser sportlichen, karitativen Veranstaltung. Die Annahme dieser Maßnahmen gilt ab dem Start des Laufes als verbindlich.
Es wird ein Spendensammelsystem eingerichtet. Alle Spenden die für wohltätige Zwecke gesammelt werden. Der Veranstalter des POSTLAF lehnt jegliche Verantwortung für eventuelle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Sammlung von Spenden ab.
Für die noch anwesenden Läufer wird nach der Siegerehrung eine kostenlose Tombola organisiert. Das Tombola-Ticket, das aus der Startnummer besteht, muss in eine Urne geworfen werden, wenn der Organisator dies ankündigt. Bei jeder Ziehung wird das entsprechende Geschenk gegen Vorlage der Startnummer und Übereinstimmung der Nummer nur dem Läufer ausgehändigt, der unter der vorgelegten Startnummer gelaufen ist.
Nach dem Gesetz hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung, welche die finanziellen Folgen der Haftpflicht abdeckt. Diese wird von den Vertretern und allen Beteiligten, in Übereinstimmung mit den Regeln für die Organisation von Sportveranstaltungen in öffentlichen Bereichen, abgeschlossen.
Für jeden Teilnehmer ist der Besitz einer persönlichen Versicherung für Verletzungen obligatorisch. Bei Akzeptanz der Teilnahmebedingungen, übernimmt jeder Teilnehmer voll und ganz die Verantwortung für Unfälle, die während des Laufes auftreten, oder Verletzungen, welche auf die Teilnahme an der Veranstaltung zurück zu führen sind. Jeder Teilnehmer übernimmt auch die Risiken der Teilnahme, darunter fallen: Unfälle mit anderen Teilnehmern, die Wetterbedingungen, die Verkehrslage (nicht vollständige Liste). Startnummern werden nur ausgegeben, wenn durch Empfang bestätigt wurde, dass die verschiedenen Punkte dieser Verordnung gelesen und angenommen wurden :
Diese Veranstaltung ist nur für Leute, die ihre Registrierung vollständig abgeschlossen haben. Wer nicht im Besitz einer Startnummer ist, darf nicht teilnehmen und auch nicht von den Versicherungen profitieren.
Der Veranstalter ist verpflichtet, einen Sicherheitsplan in Zusammenarbeit mit freiwilligen Helfern und den öffentlichen Diensten, nach den festgelegten Kriterien der Polizei, den betroffenen nationalen Verwaltungen und der Stadt Luxemburg auszuarbeiten.
Der Veranstalter ist auch verpflichtet mit den zuständigen Behörden, für medizinische Hilfe im Rahmen eines Rettungsplans zu sorgen.
Durch seine Teilnahme am POSTLAF ermächtigt jeder Teilnehmer den Veranstalter (oder Bezugsberechtigte) ausdrücklich, seinen Namen, sein Bild, seine Stimme und seine sportliche Leistung im Rahmen des POSTLAF für jede direkte oder abgeleitete Nutzung des Wettbewerbs zu verwenden oder verwenden zu lassen oder zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, und zwar auf jedem Träger, in der ganzen Welt, mit allen heute bekannten oder unbekannten Mitteln und für die gesamte Dauer des Rechtsschutzes, der diesen direkten oder abgeleiteten Nutzungen derzeit gewährt wird, sowie für eventuelle Verlängerungen, die an dieser Dauer vorgenommen werden könnten.
Gemäß dem Gesetz hat jeder Teilnehmer das Recht auf Zugang und Berichtigung seiner persönlichen Daten, die ausschließlich für die Organisation, die Durchführung und den Abschluss des POSTLAF verarbeitet werden.
Durch die Anmeldung, gibt jeder Teilnehmer an diese Artikel gelesen zu haben, zu akzeptieren und die folgenden Verpflichtungen zu erfüllen :