Die Synode in Theorie und Praxis: Wieder Augenwischerei?

Ein Beispiel aus dem Müllerthal
Mitten in der von der Bistumsleitung hochgepriesenen Zeit der weltweiten Synode 2021-2023, in welcher auch alle Katholiken des Erzbistums nach ihrer Meinung gefragt werden sollen; einer Zeit, in welcher nach den eigenen Worten des Erzbischofs Kardinal Hollerich „d’Richtung vun der Kierch vun der Basis bestëmmt gëtt“[i], d.h. „Begegnung und Zuhören“[ii] im Vordergrund stehen sollen, ist am 11.6.2022 in den Briefkästen der monatliche Pfarrbrief der Pfarrei Mëllerdall St. Michel zu finden. In Letzterem ist dann ein erzbischöfliches Dekret 5.5.2022 abgedruckt, mit welchem seine Eminenz gemäß dem kanonischen Recht und dem Gesetz vom 13.2.2012 die Kapelle St. Jacques in Reuland (Gemeinde Heffingen) entweiht.
Dem voran gingen, so ist selbigem Dokument zu entnehmen, Beschlüsse und Gutachten
- des Gemeinderats von Heffingen (29.9.21)[iii],
- des Priesterrates (zw. 6.11.21 und 26.1.22),
- der Räte der Pfarrei Mëllerdall St. Michel (zw. 5.11.21 und 26.1.22) (Welche Räte?),
- des Erzbischofs selbst (27.1.22),
- und wiederum des Gemeinderats von Heffingen (16.3.22).
Die abonnierten Pfarrbriefleser - die Basis also -, die in keinem dieser Gremien sitzen, werden also per Pfarrbrief, fast 9 Monate nach der initialen Entscheidung des Gemeinderates zur Umwidmung der Kapelle, mit dem erzbischöflichen Dekret vor vollendete Tatsachen gestellt: nämlich, dass die Kapelle in Reuland ihres sakralen Charakters verlustig ist und dem „usage profane“ zugeführt ist.
Soweit die Chronologie der Ereignisse, die bei synodalem Lichte betrachtet, doch ein wenig bitter aufstoßen.
- 1. Inexistenz von Dialog und Kommunikation in der Pfarrei Mëllerdall St. Michel
Außer diesem Dekret, gibt es weiter Nichts: keinen Kommentar, keine Erklärung, keine Argumente, die zu dieser Entscheidung geführt haben; nicht im Vorfeld und auch danach nicht. Nach dem Motto: „Vogel friss, oder stirb!“
Innerhalb von fast 9 Monaten haben weder der verantwortliche Pfarrer, noch der Conseil paroissial, noch der lokale Kirchenrat, noch die Oeuvres St. Mathias aus Heffingen es für nötig erachtet, die Einwohner Reulands und Heffingens über die bevorstehende Entweihung der Kapelle in Kenntnis zu setzen, oder gar in einer Bürgerversammlung die Meinung der „Basis“ einzuholen. Nur absolutes Schweigen von kirchlicher Seite, obwohl es doch eines der hehren Ziele der Synode ist, „ein Höchstmaß an Inklusion und Teilhabe zu gewährleisten und so viele Menschen wie möglich zu erreichen.“[iv] In anderen Pfarreien, wo mögliche Kirchenentweihungen im Raum stehen/standen, werden die fidèles de la paroisse sowohl informiert als auch um ihre Meinung gefragt, nur im Müllerthal nicht. Dabei gab es der „guten“ Gelegenheiten doch genug: die Kirmesmessen von Reuland (17.10.21) und Heffingen (7.11.21), oder die gemeinsame Generalversammlung aller kirchlichen Vereine (3.5.22). Nein, auch hier: völliges Totschweigen.
Aber dieses Schweigen - nicht das der Lämmer, aber das der Hirten im schönen Müllerthal - wird keineswegs als solches verstanden. Im Gegenteil! Der hiesige Pastoralrat betätigt sich selbst mit ausdrücklicher Überzeugung auf die Frage, ob es in der Kirche Dialog gebe: „Bei eis an der Par ,JO‘!“[v] Womit der Begriff „Dialog“ wohl endgültig ad absurdum geführt wäre, denn die lokale Praxis widerspricht deutlich dem, was im Vademecum für die Synode vorgesehen ist: „Dialog bedeutet, sich mit verschiedenen Meinungen auseinanderzusetzen.“[vi] Hier will man die verschiedenen Meinungen gar nicht hören, dann braucht man sich nämlich auch nicht damit auseinanderzusetzen.
Ich will nicht behaupten, dass die Kapelle von Reuland eine absolute pastorale Notwendigkeit besessen habe, oder dass ihr neuer Zweck unrechtmäßig oder unwürdig sei. Keineswegs! Aber, dass insbesondere die Reulander, welche an ihrem bisherigen Kirmessonntag (Ende Oktober) oder am 1. Mai (Autosegnung) oder eben auch bei den Begräbnissen Ortsansässiger ‚ihre‘ Kapelle gerne aufsuchten, oder dass diejenigen, welche vor 19 Jahren die völlige liturgische Neumöblierung (fast 20.000 Euro aus privater Hand) ermöglichten, von kirchlicher Seite nicht wenigstens in Kenntnis gesetzt wurden, ist schlichtweg eine Frechheit und zeigt exemplarisch, wie die Pfarrei seit Jahren geführt wird: ohne Kommunikation, Empathie, Feingefühl, Höflichkeit, Dankbarkeit, Interesse oder auch nur einem Funken Respekt.
Doch nicht nur auf lokaler Ebene stehen sich synodale Dichtung und Wahrheit, sprich Theorie und Praxis diametral gegenüber.
- 2. Der Umgang mit einer Entweihung im Erzbistum Luxemburg
Weder der Kardinal noch sein Weihbischof erachten es für nötig, die Entweihung einer Kirche liturgisch zu vollziehen. Bei der Profanierung der Kirche in Differdingen (1.12.12) stand der Erzbischof einer solchen Feier noch vor, aber bei den Kirchen, welche dem Gesetz vom 13.2.18 zum Opfer fallen, reicht ein Dekret aus und eins, zwei, drei ist aus einem sakralen Gotteshaus ein profanes hallenartiges Gemäuer geworden.
Einerseits muss man gestehen, dass das Kirchenrecht bei Profanierungen auch nur ein Dekret vorsieht (Can. 1222 CIC), was andererseits bspw. die Schweizer[vii]und Deutsche[viii] Bischofskonferenzen aber keineswegs davon abhält, vehement zusätzlich für eine liturgische Entweihung zu plädieren und dafür eigens Liturgievorschläge zu machen. In den österreichischen und belgischen Bistümern ist ein solcher Abschiedsritus mit der Gemeinschaft ebenfalls gängige Praxis.
Wenn man als gläubiger Katholik eine Kirchenweihe mit all ihren Facetten miterlebt hat, und auch an die Heiligkeit dieses Ortes glaubt (Denn dies ist eine Glaubenssache!), so ist es nicht nachvollziehbar, dass dieser Ritus, der mit so vielen Gebeten, heiligem Öl, Weihwasser, Weihrauch, Segnungen etc. vollzogen wird, durch einen profanen Federstrich seine Gültigkeit verlieren kann. Oder ist der Weiheritus auch nur ein Schauspiel?
Wie kann man dem Generalrelator der Synode Kardinal Hollerich glauben, wenn er sagt „E Wee zesumme goen, dat ass Kierch!“[ix], wenn es ihm und seinem Stellvertreter u.a. selbst an Interesse, Überzeugung und Mut fehlt, sich einer liturgischen Entweihung zu stellen und gemeinsam mit der Basis (so klein sie auch sei) den Weg der Desakralisierung einer Kirche bis zum Ende würdig zu begleiten und zu gestalten?
Dementsprechend lässt die Ausradierung der Heiligkeit eines Ortes per läppischer erzbischöflicher Unterschrift die fundamentale Frage aufkommen, welchen Wert einer sogenannten Weihe dann noch beizumessen ist. Wenn Anfang Juli bspw. wieder Diakonenweihe in der Kathedrale ist und der Erzbischof dem Kandidaten die Hand auflegt, ihn einkleidet etc. … Ist eine solche Weihe, wie auch die der Priester und Bischöfe, dann auch so einfach tilgbar, wie die einer Kirche?
Insofern wird die noch verbleibende Glaubwürdigkeit der luxemburgischen katholischen Kirche nicht wegen längst vergangener Verfehlungen, sondern wegen solch aktueller inkohärenter, widersprüchlicher und unwürdiger Handlungen und Haltungen auf pfarrlicher und diözesaner Ebene gänzlich verpuffen. Wenn Praxis und Theorie während der Synode selbst so weit auseinanderklaffen, wie soll man da auf Reformen hoffen? Kein Wunder, wenn die Schafe das Weite suchen, und längst nicht nur die Schwarzen, sondern auch die Weißen.
NB: A propos Schafe: Die Reulander müssen an dieser Stelle leider darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie ab jetzt einen Sommer-Hämmelsmarsch organisieren müssen. Denn da es sich bei Reuland nunmehr um eine Ortschaft ohne geweihte Kirche handelt, feiert sie ‚ihr‘ Kirchweihfest mit der Pfarrkirche; und diese steht seit 2020 in Fels, womit die Reulander ihre Kirmes dann in Zukunft Mitte Juli in der dortigen St. Donatus Kirche begehen.
Linden Marc
PS: Der Vollständigkeit halber: Am 23.6.2022 wurde bei einer Ortsbesichtigung in Reuland von den anwesenden Gremien festgehalten, das (ebenfalls entweihte!) liturgische Mobiliar an den rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.
[i] Pressekonferenz zur Synode 2021-2023 in Luxemburg am 25.1.22. Auf: https://cathol.lu/sai-glawe-liewen-vivre-sa-foi/synode-2021-2023/ihre-sicht-ist-uns-wichtig-pressekonferenz-im-replay.html. (Stand 14.06.22)
[ii] Begleitkommentar zur Pressekonferenz vom 25.1.22. (a.a. O.)
[iii] Mitgeteilt im „Informatiounsblat vun der Gemeng Hiefnech 1/2021“, erschienen Ende November 2021, S. 5 u. 10, womit zumindest die Zivilgemeinde ihrer Informationspflicht nachgekommen ist.
[iv] Vademecum zur Synode, S. 11. Auf: https://www.synod.va/content/dam/synod/document/common/vademecum/Vademecum-DE.pdf. (Stand 14.06.22)
[v] Cf. Beitrag der Pfarrei Mëllerdall St. Michel zur Synode, S. 5, auf: https://www.cathol.lu/homepage-accueil/mei-aktuelles-plus-d-actualites/echos-sur-la-consultation.html. (Stand 12.05.22).
[vi] Vademecum S. 13. (a.a.O.)
[vii] Empfehlungen für die Umnutzung von Kirchen und von kirchlichen Zentren. Hrsg.: Schweizer Bischofskonferenz, Freiburg, im Juli 2006, S. 6.
[viii] Umnutzung von Kirchen. Beurteilungskriterien und Entscheidungshilfen. (= Arbeitshilfen 175) Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Bonn, 24. September 2003, S. 26f.
[ix] Den Äerzbëschof lued an fir bei der Synod matzemaachen. Auf: https://cathol.lu/sai-glawe-liewen-vivre-sa-foi/synode-2021-2023/den-aerzbeschof-lued-an-fir-bei-der-synod-matzemaachen.html (Stand 14.6.22)