Im « Wëllen Westen » von Luxemburg … keine Wohnungsnot?

Das Gesetz “ Pacte logement“ sollte das Angebot von Wohnraum fördern.
Eine westliche Gemeinde, mit Supermarkt am Bach, wendet diesen „Pacte logement“ begeistert an. Besonders bei der Steuereintreibung: „taxe spécifique non-habitation“ auf leere Wohnungen und hohe Grundsteuer auf unbebauten Grundstücken!
Sogar für ein baufälliges Haus wird diese „taxe spécifique“ verlangt. Gesetzlich ist diese Immobilie unbewohnbar. Eine Abrissgenehmigung, konform zum PAG, wurde aber verweigert. Neue Wohnungen, nach ökologischen Kriterien, sind anscheinend unerwünscht.
Bei der öffentlichen Vorstellung des neuen PAG, verkündet nun diese Gemeinde ihre neue Maxime: „Lues Wuessen“ . Daher auch die Verkleinerung des Bauperimeters. Das Lavieren der Politik ist keine neue Praktik. Dreist ist jedoch, von Baulandbesitzern (neuerdings werden sie auch gierige Spekulanten genannt), hohe Grundsteuern zu fordern, weil das Bauland nicht verbaut wird. Gleichzeitig wird ihnen das Bauen aber erschwert oder verweigert.
Das „Pacte logement“-Gesetz erlaubt den Gemeinden eine fakultative Steuer(taxe spécifique) auf unbewohnte Wohnungen zu erheben. Eine Steuer, die aber die konstitutionelle Garantie von Gleichheit vor dem Gesetz/Steuer verletzt. Die meisten Gemeinden führten diese Steuer nicht ein.
Zwei andere Gesetze (lois relatives aux critères de salubrité, d’hygiène, de sécurité et d’habitabilité von 1979 und 2019) verbieten das Wohnen in baufälligen, feuchten, schimmligen Wohnungen.
Im „Wëllen Westen“ nimmt man die letztgenannten Gesetze nicht so genau. Expertisen werden ignoriert. Für die baufällige Ruine, die nur noch „zwangsexistiert“, wird eine 500 Euro- Strafsteuer gefordert. Hier stellt man ein einzelner, fakultativer Artikel des „Pacte logement“ über die oben genannten Gesetze, über Gesundheit und Sicherheit der Bürger. Somit hätten Gemeindepolitiker das Recht schleichende, indirekte Enteignungen vorzunehmen.
Wenn die kommunale Philosophie das Verhindern von Wohnraum denn nun sein sollte, dann dürften die hohe Grundsteuer und die „taxe spécifique“ logischerweise nicht mehr angewandt werden.
Die Kosten der Sanierung dieser Ruine belaufen sich auf mehr als 2 Millionen Euro. Für nur eine Wohnung! Dies ist eine Verspottung des Slogans „Abordablen Wunnraum“.
Den „grünen“ Logements-Minister Cox, aus dem Osten, stört diese doppelzüngige „grüne“ Logementspolitik aus dem Westen wohl nicht? Wie erklärt er aber diese Wohnungspolitik den jüngeren Generationen?
Brigitte Bertrang
Heisdorf