Wer als Kunde Opfer eines Betrugs wird, muss mehr Unterstützung von seiner Bank erwarten können

Der Kunde ist König, sagt man. Das gilt aber offenbar nicht als Kunde bestimmter Banken in Luxemburg. Denn auch, wenn man als Kunde Fehler begeht, kann sich eine Institution wie eine Bank in Luxemburg nicht einfach so ihrer Verantwortung entziehen. In meinem Fall empfinde ich das aber genauso.

Im November 2023 wurde ich Opfer eines Betrugs, bei der eine fremde Person sich Zugriff auf meine Bankkonten bei der „Banque Internationale à Luxembourg“ (BIL) verschaffte. Zuvor hatte sich eine Person unter einer offiziellen Telefonnummer der Bank bei mir gemeldet. Die Person gab sich als Mitarbeiter der Betrugsabteilung der BIL aus und fragte, ob ich in Portugal eine Transaktion in einem Geschäft getätigt habe. 

Dies war nicht der Fall, woraufhin der vermeintliche Bankangestellte mich aufforderte, ihm meine Zugangsdaten mitzuteilen, damit er die verdächtige Transaktion blockieren könne. Das tat ich und im Nachhinein weiß ich, dass das ein Fehler meinerseits war. Doch die Person war vertrauenswürdig und verfügte offenbar über persönliche Informationen von mir.

In der Folge wurde der Maximalbetrag für eine Überweisung von meinem Konto auf 15.000 Euro erhöht und zwei Überweisungen in Höhe von 14.999 Euro auf zwei mir unbekannte Konten getätigt. Nach dieser Aktion habe ich sofort meine Bank kontaktiert und eine Anzeige bei der Polizei erstattet, die ich an meine Bank weitergeleitet habe.

Ich bin der Meinung, die Bank hätte die verdächtigen Transaktionen nicht zulassen dürfen und mich kontaktieren müssen, da diese absolut nicht meinen üblichen Überweisungen entsprachen. Das empfinde ich als eine Nachlässigkeit und mangelnde Wachsamkeit dieser Bank, obwohl sie sehr gut über diese Art von Betrügereien informiert ist und später eine Mitteilung auf ihrer Website veröffentlichte.

Natürlich habe ich Fehler gemacht, dessen bin ich mir bewusst. Dennoch bin ich der Meinung, dass auch die BIL Fehler gemacht hat und ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkam. Die Bank aber ist sich keine Schuld gewusst und weigerte sich bisher auf Antrag meines Anwalts, mir das gestohlene Geld zu erstatten. Das empfinde ich als ungerecht, da ich auch die BIL in der Schuld sehe und in der Verantwortung gegenüber ihren Kunden sehe, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Schauss Patrick