Der ohnmächtige Bürger....

Bezug nehmend auf den Leserbrief von H.Patrick Schauss "Wie eine Bank sich ihrer
Verantwortung entzieht" vom 04.08.2024 möchte ich dokumentieren, was dem
aufrechten Bürger im Umgang mit Banken alles blühen kann.
Vorweg folgendes: Hat man ein Konto bei einer französiscjhen Bank, so kann man nicht
ohne Weiteres eine Űberweisung tätigen. Zuerst durchleuchtet die Bank den Nutznießer
auf Vetrauenswürdigkeit. Das dauert etwa 48 Stunden. Wird er freigegeben, so taucht er
in einer "Liste des bénéficiaires" auf der Homebankingseite des Auftraggebers auf. Für
zukünftige Űberweisungen an den gleichen Nutznießer ist die Prozedur dann nicht mehr
notwendig.
Ich hatte vor einigen Jahren ein Konto bei der Bank "A" eröffnet. Nach einiger Zeit
tauchte ich SELBST auf besagter Liste auf, und zwar mit einem Konto bei der Bank "B"
Agentur "Ile de France". Ich habe mich dann an die nächste Agentur dieser Bank, mit der
ich nie geschäftlich in Verbindung stand, gewandt, und zwar bei der Agentur "Occitanie".
Hier wurde mir bestätigt, daß tatsächlich ein Konto auf meinen Namen, und zwar ein
"compte professionnel" eröffnet, und 3 Monate später wieder geschlossen worden war.
Irgendwelche Kontoauszüge betreffend Zahlungen, welche über dieses Konto gelaufen
wären, habe ich nie erhalten.
Ich habe natürlich schnellstens Anzeige bei der"police nationale" erstattet und versucht
mit Hilfe eines Anwalts Klarheit in dieser Angelegenheit zu gewinnen.
Ich habe von Bank "B" verlangt, mir Einsicht in die Dokumente zu geben, welche bei der
Kontoeröffnung vorgelegt werden mussten, und zwar:
a- Identitätskarte oder Pass
b- ein zweites Identitätsdokument: CI, Pass, Führerschein, Krankenkasseausweis....
c- Wohnsitzbestätigung
d- Einkommensbestätigung
e- Chèque über einen Wert von 10€ aus einer anderen Bank
Insgesamt eine aufwendige Prozedur für die Person, welche meine Identität mißbraucht
hat! Besonders da ich im Vorfeld nie eine Kopie dieser persönlichen Dokumente in
Umlauf gebracht hätte.
Nota: Da ich auch das Vertrauen in Bank "A" verloren hatte, wollte ich ein Konto bei
Bank "C" eröffnen. Da ich als luxemburger Staatsbürger das Dokument d- nicht in der
verlangten französischen Form vorlegen konnte, wurde mir das Konto verweigert!
Mein Anwalt hat nichts erreicht. Die Bank hat sich hinter dem Datenschutz
versteckt, obwohl ich als Antragsteller nur Dokumente betreffend meine eigene
Person einsehen wollte!
Damit sei bewiesen, daß der Datenschutz im Endeffekt die Betrüger und Kriminellen
schützt, dem unbescholtenen Bürger aber die Hände bindet.
Die Polizei hat die Akte an das zuständige Kommissariat bei Paris weitergeleitet....seit
drei Jahren Funkstille.
Immerhin konnte mein Anwalt bei der Banque de France klären, daß nicht auch
gefälschte Kreditkarten auf meinen Namen im Umlauf sind. Immerhin.....
Bleibt mir nur zu hoffen, daß ich nicht eines Tages belangt werde, weil illegale
Geldflüsse über dieses Konto gelaufen sind.
Ich wiederhole demnach das Fazit, welches ich schon als Antwort auf den Leserbrief von
H. Schauss formuliert hatte: Aufrechter Bürger, du stehst einsam auf weiter Flur!