Einleitend möchte ich kurz auf die an Frau Gisèle Pelicot begangenen Verbrechen und die mittlerweile bekannten Gerichtsurteile gegen die betroffenen Verbrecher eingehen.

«La honte doit changer de camp » hat die mutige Gisèle Pelicot proklamiert, eine absolut berechtigte Aussage, welcher man ohne Wenn und Aber zustimmen muss! Diese engagierte Frau verdient absoluten Respekt sowie die Unterstützung aller Menschenrechtsverteidiger*innen.

Eine genauere Analyse der jeweiligen Gerichtsurteile löst hingegen durchaus gemischte Gefühle aus, sind die verhangenen Strafen doch lächerlich niedrig ausgefallen! In Anbetracht des Umstands, dass Frau Pelicot, wie übrigens alle Opfer sexuellen Missbrauchs, lebenslänglich unter den Folgen der Verbrechen leiden wird, wäre lebenslange Haft mit anschliessender Sicherheitsverwahrung die einzig angebrachte Strafe für alle für schuldig befundenen Angeklagten gewesen.

Positiv zu bewerten ist hingegen, dass alle Täter tatsächlich schuldig gesprochen wurden und kein einziger Freispruch erfolgte.
 
Es ist also erkennbar, dass der Weg zur Gerechtigkeit noch ein langer und steiniger Weg sein wird, dennoch lohnt es sich dafür zu kämpfen und in diesem Kampf ist die solidarische Unterstützung aller Demokrat*innen, unabhängig von Parteimitgliedschaften oder religiösen Überzeugungen gefordert!
 
2025 gilt es auch in Luxemburg in diesem Zusammenhang eine ganze Reihe überaus wichtige Themen in Angriff zu nehmen, welche genau dieser gesellschaftsübergreifenden Solidarität benötigen.
 
Da wäre an vorderster Stelle mal die von der Petition 3409 aufgegriffene Thematik zu benennen, welche darauf abzielt, die derzeit untragbaren, rein Täterschutz orientierten juristischen Rahmenbedingungen, mit welchen sich Gewaltopfer in Luxemburg (wie übrigens in vielen weiteren Ländern auch) konfrontiert sehen substantiell zu verbessern. Juristinnen der engagierten Betroffenen-Vereinigung „La voix des survivant(e)s“ haben die respektiven Gesetzgebungen verschiedener Europäischer Länder analysiert und daraus Verbesserungsvorschläge erarbeitet, welche nun der Abgeordnetenkammer präsentiert und dort diskutiert werden sollen. Alle demokratischen Parteien sowie die Zivilgesellschaft sind gefordert diese Initiative solidarisch zu unterstützen und zeitnah jene gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, welche überfällig sind.
 
Die Partei „Déi Lenk“ hat, sich am französischen Vorbild inspirierend, eine Initiative ergriffen, das Recht auf Abtreibung sowie zusätzlich auch das Recht auf Verhütung in der Luxemburgischen Verfassung zu verankern. Erst kürzlich fand diese lobenswerte Initiative von „Déi Lenk“ übrigens auch Unterstützung der konsultativen Menschenrechtskommission, was die Berechtigung dieser Forderung nochmals zusätzlich untermauert! Die eingeforderten Rechte sind elementare Menschenrechte und müssen demzufolge genau, wie die in der Petition 3409 erhobenen Forderungen parteiübergreifend unterstützt werden.
 
Vor einigen Monaten wurde die Petition 3198 gestartet, mit dem Ziel LBGTQIA+ Themen künftig aus der Ausbildung Minderjähriger zu verbannen. Würde diese Forderungen so, wie in der Petition gefordert umgesetzt, so würde eine ganze Gemeinschaft von Menschen, welche integraler Bestandteil unserer Gesellschaft sind, unsichtbar gemacht und dadurch marginalisiert werden! Das dritte Reich lässt grüssen. Da diese menschenverachtende Petition eine erschreckend hohe Unterstützung erfahren hat, wird deutlich, dass in unserer Gesellschaft noch ein grosser Informationsbedarf zu dieser Thematik besteht und wohl völlig unbegründete Ängste vor etwas Unbekanntem, was in Wirklichkeit das Normalste der Welt ist, bestehen.

Genau aus diesem Grund gilt es die Forderung der Petition 3281, welche ihrerseits übrigens noch ein wenig mehr Unterstützung erfahren hat, nach einer gründlicheren Behandlung von LBGTQIA+ Themen in der Schule zu unterstützen! Wer gut informiert ist, ist nun mal klar im Vorteil und wird somit automatisch immun gegen Bauernfängerei à la AFD, FPÖ, ADR & Co.

Statistiken belegen, dass in Europa Femizide, also Morde an Frauen und Mädchen im Kontext patriarchaler Gewalt, stark zugenommen haben. Aus diesem Grund müssen Femizide künftig spezifisch im Strafrecht behandelt werden.
 
KO - Tropfen werden immer häufiger im Kontext sexualisierter Gewalt benutzt. Dabei ist der Erwerb der dazu genutzten Substanzen, wie etwa GHB (Gammahydroxybuttersäure) derzeit sogar noch legal! Erwerb sowie Besitz derartiger Substanzen müssen konsequenterweise zeitnah verboten sowie unter hohe Strafen gestellt werden.
Da die Gabe von KO -Tropfen für die Opfer tödlich sein kann, muss eine derartige Tat künftig immer als Mordversuch, respektive, in Fällen, wo tatsächlich der Tod eintritt, als Mord bewertet und geahndet werden. 
 
Kaum zu glauben, jedoch ist derzeit der Besitz von Film und Fotomaterial, welche Vergewaltigungen von erwachsenen Personen zeigen tatsächlich nicht strafbar! Dies gilt es ebenfalls entschieden zu ändern und hart durchzugreifen.
 
Donc il y a du pain sur la planche ! 
Wenn alle echten Demokrat*innen die oben angesprochenen Themen gemeinsam und solidarisch angehen, wird es jedoch gelingen, die Menschenrechtslage substantiell zu verbessen! 
 
Guy Mathey, Stegen