
Den Text, dee vum Regierungsrot ugeholl gouf, soll dat aktuellt Gesetz zu der Pressehëllef aus dem Joer 1976 ofléisen. Zil ass et mat dëser Reform, fir d'Diversitéit an der Medielandschaft ze stäerken an eng zukunftsorientéiert Weiderentwécklung vun de Presseorganer z'erméiglechen, heescht et am offizielle Communiqué vum Service des médias et des communications.Konkret soll en "technologieneutrale Fördermechanismus" geschafe ginn, deen alle Publikatiounen, also Print an Online ënnert de selwechte Konditiounen, zur Dispositioun steet.
D'Konditiounen heivir sinn:
-eng breet Opgestallten inhaltlech Ausriichtung, déi politesch, ekonomesch, sozial a kulturell Sujeten an engem nationalen an internationale Kontext beinhalt
- eng gewësse Reegelméissegkeet bei de Publikatiounen: op mannst all Mount fir de Print an op mannst 2 Bäiträg pro Dag fir Online-Publikatiounen- op mannst 5 vum Lëtzebuerger Conseil de Presse unerkannte Journalistinnen oder Journalisten, déi ugestallt sinn
- de redaktionelle Contenu muss méi grouss sinn, wéi dee fir Reklammen
- Gesponserte Contenu muss och esou ugewise gi fir de Lieser
- Illegal Contenue wéi Haassriede mussen an de Commentaire kënne geläscht ginn
Anescht wéi soss, sollen och Zeitungen, déi all all Mount erauskommen, Gratis-Zeitungen a Medien a portugisescher an englescher Sprooch berechteg ginn, fir eng Pressehëllef ze kréien, dat fir der sproochlecher Diversitéit zu Lëtzebuerg Rechnung ze droen a fir alternativ Geschäftsmodeller z'integréieren, heescht et am Communiqué.
D'Zeitungsverläg a Publiziste ginn och encouragéiert, an d'Weiderbildung vun de Journalisten z'investéieren, aktiv an der Medie-Bildung matzewierken a publizistesch Grondsätz ze verëffentlechen.De Xavier Bettel, Minister fir Kommunikatioun a Medien erkläert: "Die Presse ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Wir stärken die Basis von Journalismus, damit er seinem gesellschaftlichen Auftrag langfristig gerecht werden kann und die mediale Meinungsvielfalt in Luxemburg weiterhin erhalten bleibt."
D'Finanzéierung all Joers stellt sech aus zwee Deeler zesummen: Eng "Innovatiounshëllef" vun all Joers 200.000 Euro an eng finanziell Ënnerstëtzung vun 30.000 Euro pro Journalist, dee fest agestallt ass.De Xavier Bettel: „Im derzeitigen Förderregime werden die gedruckten Seiten bezuschusst. Dies ist nicht zeitgemäß und setzt zudem das Trägermedium anstatt die journalistische Arbeit in den Fokus. Mir geht es aber darum, die Menschen, die die professionelle journalistische Arbeit leisten, in den Vordergrund zu stellen. Daher berechnet sich der neue Finanzierungsmechanismus auf Basis der Anzahl der professionellen Journalisten."
D'Maximalbeträg all Joers si jee no Zort vu Publikatioun gestaffelt, fir déi ënnerschiddlech Strukture vu Käschten ze consideréieren.
Och Start-Ups a Community-Medie wäerten an Zukunft Pressehëllef kréien.De professionelle Journalismus steet vir de Minister als Garant fir Qualitéit a Relevanz: "Dreh- und Angelpunkt der verschiedenen Hilfen des neuen Gesetzes sind die professionellen Journalisten, die einer journalistischen Berufsethik verpflichtet sind und so u.a. der Sorgfaltspflicht unterliegen, und welche die Trennlinie zwischen klassischen Medien und sozialen Netzwerken ausmachen."
Eng finanziell Kompensatioun ass dann och nach fir déi Medie virgesinn, déi ënnert dem ale Gesetz eng méi héich Entschiedegung kritt hätten, dat wärend 5 Joer.
Weider nëtzlech Infoe ginn et um Site vun der Chamber.
| Gesetzesentwurf zur Reform der Pressehilfe – eine Unterstützung der professionellen journalistischen Arbeit (21.07.2020) | |
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Die Reform der sogenannten „Pressehilfe“ ist nun in der legislativen Prozedur und wird dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss vorgelegt. Der vom Ministerrat angenommene Text wird das aktuelle Fördergesetz aus dem Jahr 1976 ablösen. Ziel der Reform ist es, die Medienvielfalt langfristig zu stärken und eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Presseorgane zu ermöglichen. Konkret bedeutet dies, dass ein technologieneutraler Förderungsmechanismus geschaffen werden soll, der allen Publikationen – Print und Online zu gleichen Bedingungen – zur Verfügung stehen wird. Die Bedingungen sind folgende: Erweiterung der förderberechtigten Medien und Förderung der Weiterbildung Anders als im aktuellen Förderschema sollen Monatszeitschriften, Gratiszeitschriften und Medien in portugiesischer und englischer Sprache auch förderberechtigt werden, um der sprachlichen Diversität in Luxemburg Rechnung zu tragen und um alternative Geschäftsmodelle zu integrieren. Die Zeitungsverlage und Herausgeber werden außerdem dazu ermutigt in die Weiterbildung der Journalisten zu investieren, aktiv in der Medienbildung mitzuwirken und ihre publizistischen Grundsätze zu veröffentlichen. „Die Presse ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Wir stärken die Basis von Journalismus, damit er seinem gesellschaftlichen Auftrag langfristig gerecht werden kann und die mediale Meinungsvielfalt in Luxemburg weiterhin erhalten bleibt“, erklärt der Minister für Kommunikation und Medien Xavier Bettel. Stärkung der redaktionellen Arbeit und der Innovation Die jährliche Finanzierung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Es ist einerseits ein Grundbetrag von 200.000 EUR jährlich vorgesehen („Innovationshilfe“) und weiterhin wird eine Unterstützung ausgezahlt, die gemessen wird an der Zahl der beschäftigten Journalisten und einen Betrag von 30.000 EUR pro vollzeitbeschäftigtem Journalisten vorsieht. „Im derzeitigen Förderregime werden die gedruckten Seiten bezuschusst. Dies ist nicht zeitgemäß und setzt zudem das Trägermedium anstatt die journalistische Arbeit in den Fokus. Mir geht es aber darum, die Menschen, die die professionelle journalistische Arbeit leisten, in den Vordergrund zu stellen. Daher berechnet sich der neue Finanzierungsmechanismus auf Basis der Anzahl der professionellen Journalisten“, so der Minister weiter. Die jährlichen Maximalbeträge sind gestaffelt je nach Art der Publikation (Tageszeitung, Wochenzeitung, Monatszeitung, Onlinepublikation), um die unterschiedlichen Kostenstrukturen zu berücksichtigen. Unterstützung von Start-ups und Community Medien Ein zweiter Mechanismus wendet sich an Start-ups im Medienbereich. Hier reicht ein Team von zwei professionellen Journalisten, um einen Festbetrag von 100.000 EUR jährlich zu erhalten, der auf zwei Jahre beschränkt ist, und dem Ausgaben in Höhe von mindestens 200.000 EUR vorangehen müssen. Eine dritte Hilfe richtet sich an Community Medien. Hiermit sind nicht-kommerzielle Medien (Radio und audiovisuelle Medien eingeschlossen) gemeint, die über wenigstens zwei professionelle Journalisten verfügen, welche auch Bürger an der redaktionellen Arbeit beteiligen und Ziele der Medienerziehung, Integration und des sozialen Zusammenhalts verfolgen. Der Minister für Kommunikation und Medien kann hier eine Unterstützung von maximal 100.000 EUR jährlich gewähren. Professioneller Journalismus als Garant für Qualität und Relevanz „Dreh- und Angelpunkt der verschiedenen Hilfen des neuen Gesetzes sind die professionellen Journalisten, die einer journalistischen Berufsethik verpflichtet sind und so u.a. der Sorgfaltspflicht unterliegen, und welche die Trennlinie zwischen klassischen Medien und sozialen Netzwerken ausmachen“, so Xavier Bettel. Eine Expertenkommission, die sich sowohl aus Beamten als auch externen Experten einschließlich Presserat zusammensetzt, wird den Minister betreffend die Gewährleistung der Hilfen beraten. Um allen Medien die Möglichkeit zu geben, sich bestmöglich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen, soll eine Übergangsfrist den Medien, welche unter dem alten Gesetz eine höhere Entschädigung zugesprochen bekommen hätten, während fünf Jahren eine finanzielle Kompensation zugestehen. Nützliche Links: |