
Et géing wierken, wéi wann domat en neien Outil geschaaft gi wier, fir zousätzlecht Bauland auszeweisen, heescht et am Schreiwes vum Ministère. Dobäi hätt sech näischt un de Bestëmmungen, fir neit Bauland auszeweisen, geännert. D’Virgab vun der Landesplanung, dem Ëmweltschutz, dem Flächeverbrauch asw. wieren déi selwecht. Bei der Neiausweisung vu Bauland geséich de Baulandvertrag vir, datt d’Schafung vun neiem Wunnraum verflichtend ass.
Generell begréisst de Mouvement Ecologique de Pacte Logement 2.0. Kritiséiert gëtt awer, datt verpasst gouf, fir sozial an ökologesch Mindeststandarde festzeleeën a sech iwwer alternativ Wunnforme Gedanken ze maachen. Kritik gouf et och beim Baulandvertrag a besonnesch dwm Ëmklasséiere vu Gréngzonen.
Zoustëmmung an awer och Kritik: Mouvement Ecologique wëll méi e präzise Pacte Logement 2.0
| Baulandverträge: die Schaffung neuen Wohnraumes endlich voranbringen – im Einklang mit Natur und Landesplanung (22.03.2021) | |
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Die Ministerin für Inneres, Taina Bofferding, hat im Jahr 2020 grundlegende Änderungen am Gesetzesprojekt des Baulandvertrages vorgenommen. Hauptziel dieser Änderungsvorschläge ist, das Instrument des Baulandvertrages noch effektiver zu gestalten und neben den Erschließungsarbeiten auch die Schaffung der Wohnungen innerhalb festgelegter Zeiträume verpflichtend ins Gesetz einzuschreiben. Diese Grundidee stößt auf die ausdrückliche Zustimmung u.a. des Mouvement écologique, der sein Gutachten vor wenigen Tagen veröffentlichte. Anschließend formuliert die Umweltorganisation eine eher grundsätzliche Kritik, die jedoch auf einem grundlegenden Missverständnis bezüglich der Baulandverträge zu fußen scheint. Daher möchte das Ministerium des Innern im Sinne einer kritisch-konstruktiven Debatte Stellung dazu nehmen. Die Ausführungen und Kritiken des Mouvement écologique gründen auf der Annahme, dass der Baulandvertrag ein neues Instrument darstellen würde, um zusätzliches Bauland auszuweisen. So ist in der Stellungnahme mehrfach von „Umklassierung einer Grünzone in Bauland durch einen Baulandvertrag“ die Rede. Dies ist jedoch nicht der Fall. Durch den Baulandvertrag ändert sich nichts an den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wann und unter welchen Bedingungen neues Bauland ausgewiesen werden kann, und es wird auch keine parallele Prozedur geschaffen. Die Vorgaben der Landesplanung, des Umweltschutzes, des Flächenverbrauches, usw. werden keineswegs verändert. Sämtliche Hinweise auf bestehende Prozeduren sind daher durchaus berechtigt, werden durch das Gesetzesprojekt jedoch auch nicht in Frage gestellt. Der Baulandvertrag sieht hingegen vor, dass im Falle einer Neuausweisung von Bauland (nach den geltenden Kriterien und Prozeduren) auch der zugewiesene Nutzen, nämlich die Schaffung neuen Wohnraumes, verpflichtend wird. Dies ist umso wichtiger, da sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt aktuell nur noch weiter anspannt und Umfragen zufolge die größte Sorge für immer mehr Menschen in Luxemburg darstellt! |