De 7. Januar war e Mann zu Paräis erschoss ginn, wéi hien e Police-Kommissariat iwwerfale wollt.

Vun der Lëtzebuerger Justiz ass et d'Präzisioun, dass de Mann sech den 12. Oktober 2013 ënnert dem Numm Salah Mohamed am Foyer Don Bosco agedroen hat. Zwee Deeg drop war hien bei der Immigratiouns-Administratioun, fir een zweete Rendezvous den 23. Oktober 2013 ass hien awer net opgedaucht. Wéi et weider heescht, hätt de Mann den Don Bosco de 17.Oktober 2013 nees verlooss.

Pressemitteilung :Aktualisierte Informationen bezüglich des Aufenthalts des mutmaßlichen Attentäters aus Paris in Luxemburg (15.01.2016)

Die Person, die am 7. Januar 2016 in Paris daran gehindert wurde ein Polizeirevier zu überfallen und dabei tödlich verletzt wurde, hat sich mit großer Wahrscheinlichkeit bereits am 12. Oktober 2013 in Luxemburg aufgehalten und zwischenzeitlich auch im Foyer Don Bosco übernachtet.

Überprüfungen haben ergeben, dass am 12. Oktober 2013 eine Person mit dem Namen SALAH Mohamed in die Anwesenheitsliste des Foyer Don Bosco eingetragen wurde. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dieser Person, um besagten mutmaßlichen Attentäter handelt, der am 7. Januar 2016 in Paris getötet wurde und der unter anderem als SALAH Mohammed (mit zwei „m“) in Erscheinung getreten ist.

Die Person, die am 12. Oktober 2013 in die lokal geführte Liste des Foyer Don Bosco eingetragen wurde, hatte am 14. Oktober 2013 einen ersten Termin bei der nationalen Einwanderungsbehörde und einen weiteren am 23.Oktober 2013. Letztgenannter Termin wurde jedoch nicht wahrgenommen. Im Foyer Don Bosco wurde am 17. Oktober 2013 vermerkt, dass Herr SALAH Mohamed die Unterkunft verlassen habe.

Wie bereits bekannt, gab es am 16. Oktober 2013 einen Zwischenfall in Luxemburg-Stadt, wo die Person, die im Januar in Paris getötet wurde mit einem Diebstahlsdelikt in Verbindung gebracht wurde. Diese Person konnte keine gültigen Ausweispapiere vorzeigen und wurde daraufhin einer Identitätsüberprüfung unterzogen, ihre Fingerabrücke, sowie DNA wurde entnommen und gemäß des Prümer Vertrages auch in die grenzüberschreitende Datei eingespeist.

(Mitgeteilt durch die Staatsanwaltschaft Luxemburg)