Géint de Reklassement vum Site zu Biissen fir den Google-Datazenter

Den Ament leeft jo déi ëffentlech Prozedur fir de Reklassement vum Site fir eng “Zone spéciale Datacenter”.
De MouveEco wëll awer Recours dergéint aleeën. Et wieren nach ze vill Froen op. Ënnert anerem am Beräich Ëmwelt a reellen Notzen.
Hei d'Schreiwes:
Nein zur geplanten “Zone Spéciale – Datacenter” in Bissen!
Gegen eine Umklassierung des Areals ohne vorherige Klärung der offenen Fragen aus Umweltsicht und den Nachweis des reellen zu erwartenden Nutzens -
Einspruch des Mouvement Ecologique im Rahmen der öffentlichen Prozedur
Seit gut anderthalb Jahren wird in Luxemburg über die Ansiedlung eines großen Datazenters der Firma Google gesprochen. Während Wochen wurde sogar in der Öffentlichkeit erheblicher Druck auf einen betroffenen Grunstückseigentümer ausgeübt, er müsse umgehend seine Zustimmung zum Verkauf geben, ansonsten würde Luxemburg wichtige Zukunftschancen verpassen.
Damals konnte man eventuell noch verstehen, dass die Regierung ohne eine (nach Außen bekannte) Detailanalyse über die konkreten sozialen und ökonomischen Vor- und Nachteile des Projektes, zuerst einmal für eine Politik des “sauvegarder les options” optierte und dafür sorgen wollte, dass die Chancen für eine derartige Ansiedlung zumindest a priori nicht verpasst werden.
Dass die Regierung jedoch nunmehr gut 1,5 Jahre verstreichen ließ, ohne irgendwelche fundierteren Informationen zu diesen Vor- und Nachteilen transparent offenzulegen, ist nicht nachzuvollziehen.
Eine Umklassierung des betroffenen Areals im PAG der Gemeinde Bissen in eine „Zone spéciale „Datacenter““ ist nach Ansicht des Mouvement Ecologique zu diesem Zeitpunkt abzulehnen, dies aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen, die nachfolgend im Detail dargelegt werden..
- 1. Fehlen von transparenten Fakten betreffend den reellen Mehrwert eines Google-Datenzentrums: ein „must have“ vor jedweder Entscheidung!
Entscheidend für eine wirklich fundierte Meinungsbildung im “Google-Dossier” ist, welches der reelle Mehrwert eines derartigen Datazenters von Google für Luxemburg wäre - dies auch im Verhältnis zu den problematischen Folgewirkungen.
Die Regierung gibt leider nur recht pauschal an, Google wäre von großer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung Luxemburgs, biete erhebliche Zukunftschancen, tue dem Image des Standortes gut und würde Folgebetriebe im IT-Bereich nach sich ziehen.
Diese doch plakativen Versprechen und Aussagen werden bis dato jedoch in keinster Form mit konkreteren Fakten oder einer entsprechenden Analyse, die vor allem folgende Fragen aufgreift, untermauert:
Wie groß wäre die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Datenzenters für Luxemburg betreffend
- das luxemburgischen Betrieben oder Betrieben der Großregion potentiell zugute kommende Investitionsvolumen;
- die zu schaffenden Arbeitsplätze (Anzahl, Qualifikationen, Chancen diese Arbeitskräfte auf dem hiesigen Arbeitsmarkt zu finden …);
- die möglichen Auswirkungen auf den einheimischen IT-Sektor;
- die zu erwartenden steuerlichen Einnahmen (diese Frage ist umso wichtiger, da Luxemburg nicht gerade treibende Kraft in Sachen Besteuerung von Großunternehmen der Digitalbranche ist).
Diese Fragen müssen ganz eindeutig vor jedweder Entscheidung über die Ausweisung einer spezifischen Aktivitätszone geklärt und mit Fakten unterlegt werden.
Exkurs: Ungewißheit über reellen Mehrwert in der Bauphase
Wenn der mittel- bis langfristige Mehrwert von Google hinterfragt wird, wird von Regierungsseite immer wieder das hohe Investitionsvolumen von über 1 Milliarde € hervorgehoben, welches für sich alleine schon fast - so der Tenor - die Ansiedlung von Google rechtfertigen würde.
Leider legte die Regierung jedoch nicht einmal annähernd Daten vor, in welchen Bereichen genau diese Gelder investiert werden sollen. Somit ist der Interessierte auf Spekulationen angewiesen. Dabei wird in der Fachliteratur z.B. angeführt, bei Datenzentren würden fast 90% des Investitionsvolumens in die IT-Hardwarde fließen und nur ein verschwindender Teil der Gelder in den Bau selbst: “Im Jahr 2013 wurden knapp 8 Mrd. € in deutsche Rechenzentren investiert. Davon sind gut 7 Mrd. € Investitionen in IT-Hardware. Den höchsten Anteil an den IT-Investitionen haben mit ca. 50 % die Investitionen in Speicherhardware. Etwa ein Drittel der IT-Investitionen werden für Server-hardware ausgegeben, ein Sechstel für Netzwerkkomponenten. Zusätzlich wurden ca. 400 Mio. € in den Bau neuer Rechenzentren und 350 Mio. € in die Modernisierung bestehender Rechenzentren (jeweils Gebäude und technische Gebäudeausrüstung) investiert”.(Borderstep Institut, “Rechenzentren in Deutschland: Eine Studie zur Darstellung der wirtschaftlichen Bedeutung und der Wettbewerbssituation”, im Auftrag der Bitkom, 2014, S. 15).
Ob diese Aussagen auf die Ansiedlung von Google in Luxemburg zutreffen, ist nicht bekannt, da die Debatte eben auf untransparente Art und Weise erfolgt. Würden sie zutreffen, so würde der absolute Mehrteil der Investitionen dann nicht in Luxemburg selbst getätigt, da die IT-Hardware ja nicht hier produziert wird. In diesem Falle würden die Versprechen der Regierung bei einem Pro und Contra zur Ansiedlung zumindest zum Teil in einem anderen Licht erscheinen.
Fazit:
Es ist nach Ansicht des Mouvement Ecologique nicht nachvollziehbar, warum bei einem Projekt von dieser Größenordung, gerade auch von Seiten der Regierung, ohne transparente und fundierte Fakten- und Datenlage vorgegangen wird. Es darf keine Entscheidung fallen - auch keine Umklassierung einer Grünzone - in eine de facto ausschließlich für ein Datenzenter reservierte Zone - ohne Offenlegung des sozialen und wirtschaftlichen Mehrwertes und einer Abwägung der Vorteile mit eventuellen problematischen Folgewirkungen.
- 2. Niedrige Energiepreise als zentrales Ansiedlungsargument aus der Sicht von Google - ein „no go“ für ein Land zu Zeiten des Klimawandels
Man mag sich fragen, warum sich Google gerade für Luxemburg als Standort entschieden hat.
Gemäß Aussagen von Wirtschaftsminister E. Schneider in den Medien waren u.a. die in Luxemburg äußerst niedrigen Energiepreise für größere Betriebe besonders relevant.
Dass dies zutreffend sein dürfte, wird durch die Tatsache bestätigt, dass gemäß Studien, Stromkosten in etwa 30-40% der Gesamtkosten von Datazentren darstellen (Gemäß BITKOM, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., 2014).
Auch hier gilt: angesichts offiziell fehlender Informationen, kann man sich bei der Bewertung des Google-Projektes nur auf derartige generelle Studien basieren. Würden diese stimmen, dann stellen sich äußerst zentrale Fragen:
- Ist es langfristig vertretbar, dass Luxemburg seine Ansiedlungspolitik erneut auf steuerliches Dumping basiert? Zum Nachteil von anderen europäischen Regionen? Denn die Energiepreise in Luxemburg sind nur deshalb niedrig (im Vergleich zu den Nachbarländern), weil der Luxemburger Staat sowohl auf Treib- wie auch auf Brennstoffen oder Strom geringe Steuer- und Gebührensätze erhebt.
- Ist eine derartige Politik der niedrigen Energiepreise in Zeiten von globaler Klimakrise und nationalen Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens noch in irgendeiner Form legitim?
Wenn gewusst ist, dass Datenzentren doch recht flexibel in der Standortwahl sind, will sich Luxemburg erneut in einem gewissen Sinne in eine Abhängigkeit von einer Niedrigpreispolitik bzw. einer niedrigen Steuerpolitik begeben? D.h. langfristig - um den vermeintlichen Verpflichtungen gegenüber Google nachzukommen - an dieser Preispolitik festhalten? Ein neuer „Billige Energie –Tourismussektor“ par Analogie zum Tanktourismus?
- 3. Erheblicher Landverbrauch - zudem für einen einzelnen Betrieb - wirft grundsätzliche Fragen auf!
Der Flächenbedarf für das Datazenter ist äußerst erheblich: 34,7 Hektar sollen für die Schaffung einer „zone spéciale“ von einer Grünzone in eine Aktivitätszone umklassiert werden.
Die Größenordnung wird einem desto mehr bewusst, wenn man diese Fläche in Verhältnis zu anderen Planungen setzt:
- Fast 1/10 der neu verfügbaren Flächen in Aktivitätszonen für einen einzigen Betrieb?
Gemäß letztem Entwurf des sektoriellen Planes „Aktivitätszonen“ sollen insgesamt 477 ha neue Flächen für Aktivitätszonen vorgesehen werden (Erweiterungen bestehender Zonen oder Neuausweisungen eingeschlossen).
Würde speziell eine Aktivitätszone für das Datazenter von Google geschaffen, so würden fast 1/10 des potentiell neu ausgewiesenen Landes für Aktivitätszonen einem einzigen Betrieb zugute kommen! Dies ist zu Zeiten, in denen mittelständische Betriebe händeringend nach Flächen suchen und deren Nutzen (auch für die Regionalwirtschaft) a priori doch konkreter auf der Hand liegt, als jener von Google, kritisch zu hinterfragen.
- 1/10 der, laut Nachhaltigkeitsstrategie, jährlich zulässigen Fläche für den Landverbrauch... für einen Betrieb?
Die Reduktion des Landverbrauchs ist als erklärtes politisches Ziel in der Nachhaltigkeitsstrategie Luxemburgs („plan national de développement durable“) eindeutig festgelegt: der zulässige Landverbrauch sei auf 1 ha/Tag zu stabilisieren.
Das Google-Projekt würde somit schätzungsweise 1/10 der jährlich verfügbaren Fläche für Siedlungen, Infrastrukturen und neue Aktivitätsflächen für sich allein beanspruchen!
- Weiterer erheblicher Verlust von wertvollen landwirtschaftlichen Flächen?
Bei der betroffenen Fläche handelt es sich zudem um sehr wertvollen Ackerboden. Zitiert sei aus “Strategische Umweltprüfung – SUP Phase 1”:
“Bodengüte:
“Laut Bodengütekarte der ASTA liegen auf der Planfläche nur Böden der Klassierung „excellent“ und „good“ vor (siehe Abbildung 20). Mit der Umnutzung der Fläche gehen der Landwirtschaft mehr als 30 ha der besten Böden in Bissen unwiederbringlich verloren.
Bei Betrachtung der Standorte der verbleibenden guten und sehr guten Böden fällt auf, dass keine großen zusammenhängenden Flächen der Klassierung „excellent“ mehr vorhanden sind, wenn lediglich die reinen Ackerflächen und damit real verfügbare Flächen für die Luxemburger Landwirtschaft betrachtet werden. Forstwirtschaftliche Flächen oder bereits besiedelte Bereiche auf den besten Böden werden dabei nicht berücksichtigt.
Eine Umnutzung dieser Böden für andere Zwecke als die der landwirtschaftlichen Nutzung wird mit Blick auf die stetig steigende Anzahl an landwirtschaftlichen Flächen, die im Zuge der Verstädterung ländlicher Räume in Luxemburg entfallen, als überaus kritisch gesehen. Der Verlust bester landwirtschaftlicher Flächen hat eine noch stärkere Intensivierung der verbleibenden Landwirtschaft mit kostspieliger künstlicher Aufwertung schlechterer Böden zur Folge, sodass auch die Möglichkeit der Herstellung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse mehr und mehr entfällt.
Die Inanspruchnahme sehr guter bis guter Böden sollte so weit wie möglich reduziert werden, um die endliche Ressource Boden zu schonen.” (S. 30 und 31).
In Zeiten, in welchen der Erhalt unserer guten landwirtschaftlichen Böden mehr und mehr an Brisanz gewinnt, muss man sich die Frage stellen, warum hier ein Datenzenter in diesem Ausmaß als bedeutungsvoller gewertet wird, als dieser Erhalt! Ist nicht der gute Boden das höchste Schutzgut das wir haben?!
Fazit:
Würden wirklich 34,7 ha Land für einen einzigen Betrieb zur Verfügung gestellt, so käme dies - angesichts der Begrenztheit des in Zukunft zulässigen Flächenverbrauchs für alle Aktivitäten - einer erheblichen Privilegierung gegenüber anderen Betrieben (aber auch der Siedlungsentwicklung) gleich. Dies zudem auf Kosten wertvollen landwirtschaftlichen Bodens.
Der Mouvement Ecologique spricht sich gegen diese - in seinen Augen unverhältnismäßige -Bevorteilung eines Datenzenter aus, dies vor allem auch, weil - wie bereits mehrfach angeführt - die Fakten für die Zuerkennung dieser Privilegien nicht offen liegen.
Die Begrenztheit der Fläche und der steigende Landverbrauch müssten zwingend dazu führen, bei Entscheidungsprozessen über die Ansiedlung eines Projektes einer solchen Größenordnung die notwendige Opportunitätsfrage zu stellen: Wäre es nicht sinnvoller, diese Fläche für alternative, ökonomisch und gesamtgesellschaftlich sinnvollere Ansiedlungen zu nutzen?
Ein disproportional zu hoher Verbrauch, angesichts eines - bis dato - noch nicht ausreichend dargelegten Nutzens ?!
- 4. Das Projekt des Data-Zenters: höchst fragwürdig aus Sicht der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Abwärmenutzung
Bei der Umklassierung eines Areales von einer Grünzone in eine Aktivitätszone werden üblicherweise die wesentlichen Informationen, u.a. betreffend den Wasser- und Energieverbrauch der zu erwartenden Betriebe, kaum dargelegt. Dies aus gutem Grund: es ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht im Detail gewusst, welche Betriebe sich dort ansiedeln werden, so dass diese Informationen schlichtweg nicht verfügbar sind.
Die Situation bei der nunmehr beabsichtigten Umklassierung ist eine andere: es ist sehr wohl gewusst, für welche Art von Betrieb die Zone spezifisch ausgewiesen werden soll. Und de facto ist auch gewusst, für welchen konkreten Betrieb dies erfolgen soll.
Es ist recht außergewöhnlich, dass ein Areal dieser Größenordnung für eine einzige spezifische Nutzung umklassiert wird!
Deshalb ist der Mouvement Ecologique der Überzeugung, dass - aus Gründen der Transparenz, der Abwägung von Pro und Contra u.a.m. - bereits im Rahmen der Prozedur zur Umklassierung des Areals alle relevanten Fakten im Umweltbereich offengelegt werden müssen! Wenn nicht vom zukünftigen Betreiber selbst, so müsste doch die Regierung dafür Sorge tragen, die großen Eckwerte aus Umweltsicht, an die diese Umklassierung gekoppelt ist, offen zu legen!
Nur so ist es möglich, eine Abwägung durchzuführen, ob der Betrieb aus umweltpolitischer Sicht überhaupt an diesem Standort und entsprechend auch eine Umklassierung des Gebietes überhaupt zulässig ist. Dies ist vor allem bei einem Datenzenter mit einem hohen Energie- und Wasserverbrauch von oberster Bedeutung!
Ansonsten besteht die reelle Gefahr, dass eine Umklassierung des Areals erfolgt und erst in einer weiteren Phase erkannt wird, dass der Betrieb eigentlich aus Umweltsicht nicht zulässig oder ganz einfach nicht wünschenswert ist, auch und vor allem an diesem Standort. Da jedoch die Ausweisung ggf. schon erfolgt wäre, könnte eine objektive Abwägung, u.a. im Rahmen der Kommodo-Inkommodo Prozedur, de facto in Frage gestellt sein. Letztere erlaubt nicht mehr das Prinzip der Ansiedlung zu hinterfragen, sondern nur noch eine (ggf. fragwürdige) Optimierung aus Umweltsicht zu erreichen.
In den Debatten um FAGE und KNAUF wurde immer wieder thematisiert, man müsse kohärenter vorgehen und Prozeduren besser aufeinander abstimmen. Gerade dies ist somit derzeit im Dossier Google jedoch erneut nicht der Fall und sorgt dafür, dass eine sachliche Analyse der Zulässigkeit des Betriebes nur begrenzt möglich ist.
Die Regierung steht in der Pflicht, ihre selbst gemachten Versprechungen in Zukunft kohärenter vorzugehen, auch einzuhalten! Andernfalls riskiert die öffentliche Prozedur zu einer reinen Makulatur zu werden…
Fazit:
Der Mouvement Ecologique ist der Überzeugung, dass eine Umklassierung des Areals nicht ohne parallele Offenlegung der wesentlichen Fakten betreffend die potentiellen Umweltbelastungen bzw. der vorgesehenen Maßnahmen zu deren Minderung erfolgen darf. .
Dies zumal da sich fundamentale Fragen betreffend die Energieversorgung sowie die Wasserver- und -entsorgung stellen:
- Erheblicher Wasserverbrauch für die Kühlung?!
Es ist bekannt, dass die Kühlung eines Datazenters eine der größten Herausforderungen darstellt.
Gerüchten zufolge - sichere Informationen liegen erneut nicht vor, da hinter verschlossenen Türen diskutiert wird -, soll in Luxemburg vor Allem auf Wasserkühlung zurückgegriffen werden.
Die staatlichen Behörden legen nicht offen,
- welche Vorgaben sie dem Antragsteller geben, was die Kühlungstechnik anbelangt;
- inwiefern sie auf die Suche nach Alternativen zur Wasserkühlung gedrängt haben und
- falls eine Wasserkühlung erfolgen müsste - welcher Verbrauch in Bezug auf eine Entnahme aus Oberflächen- bzw. Trinkwasser zulässig wäre.
Dies ist nicht nachvollziehbar.
Der Interessierte kann sich demnach erneut lediglich auf „Gerüchte“ basieren. Hinter den Kulissen sowie in den Medien wird angedeutet, der für die Kühlung benötigte Wasserverbrauch von Google würde in etwa 5-10% des nationalen Verbrauchs entsprechen.
- Woher sollen diese doch sehr erheblichen Wassermengen genommen werden? Oberflächen- oder Trinkwasser?
·Wenn tendenziell auf Oberflächenwasser zurückgegriffen werden soll, was scheinbar derzeit geplant ist, was würde dies für die Sommermonate, zu Niedrigwasserzeiten bedeuten?
Es ist doch davon auszugehen, dass auch aufgrund der Klimaveränderungen in Sommermonaten durchaus mit längeren Phasen der Trockenheit zu rechnen ist. Ist zu diesen Zeiten noch ausreichend Flußwasser verfügbar? Falls - wie angesprochen - in diesem Fall auf die SEBES-Reserven zurückgegriffen wird:
Wer erhält dann ggf. Vorrang: Das Datenzentrum oder die Versorgung der Bevölkerung? Wie sähe die Regelung im Falle einer solchen - angesichts der Klimaveränderungen und der zunehmenden Trinkwasserknappheit in Luxemburg wohl in Zukunft nicht mehr so seltenen Situation - aus?Wie steht es im übrigen auch mit der sogenannten “capacité réservée”?, welche die SEBES üblicherweise vorschreibt (d.h. dass bei der Überschreitung eines festgelegten Verbrauchs die Wasserpreise für den Nutzer stark ansteigen)?
Von grundsätzlicher Natur sind dabei aber auch Fragen wie folgende:
Flußwasser, welches zur Kühlung benutzt wird, steht nicht mehr als Lebensraum zur Verfügung! Welche Auswirkungen hat ggf. die zusätzliche Temperatur des in den Fluß zurückgegebenen Kühlwassers auf die aquatische Fauna (Fische, Makrozoobenthos …)? Die Auswirkungen einer zusätzlichen Erhöhung der Wassertemperatur, verbunden mit einem Absinken des Sauerstoffgehaltes der stark verschmutzten Alzette sind bekannt. (siehe Umwelterheblichkeitsprüfung).
Interessant dürfte in diesem Zusammenhang zudem ein Zitat betreffend das Schutzgut Wasser aus der “Strategischen Umweltprüfung - SUP PHASE 2: DETAIL- UND ERGÄNZUNGSPRÜFUNG (DEP)” sein:
“In der UEP wurden hohe Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser erwartet, da die Ausweisung eines möglichen Trinkwasserschutzgebietes noch offen stand und der eventuelle Einzugsbereiche nicht klar war. Die Menge des benötigten Trinkwassers für die Umsetzung und Nutzung der Zone war ebenfalls nicht bekannt.
Zudem war ein Regenwasserkonzept zur Ableitung des Oberflächenwassers empfohlen worden.
Auch in Bezug auf das Abwasser lagen keine Informationen darüber vor, welche Kapazitäten - besonders mit Blick auf die Abwässer durch den technischen Betrieb des Datacenters - vorgehalten werden müssen. Daher wurden hohe Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser festgestellt.” (S. 16)
Fazit:
Es stellen sich mehrere Fragen:
- Ist es aus gesellschaftlicher Sicht vertretbar, dass der Staat bzw. Wassersyndikate einer einzigen Firma in diesem Ausmaß die Wasserreserven Luxemburgs, die de facto der Allgemeinheit gehören, zur Verfügung stellen (sei es Trink- oder Oberflächenwasser).
- Ist eine „Mischlösung“ - Nutzung von Flußwasser in Verbindung mit Trinkwasser - bei einem derart hohen Verbrauch aus ökologischer, aber auch aus Sicht der Versorgungssicherheit der Bevölkerung vertretbar?
- Wurde wirklich alles von der Regierung unternommen, um für das Datenzenter nicht eine andere Form der Kühlung vorzuschreiben? Es ist nicht Aufgabe des Mouvement Ecologique hier Alternativen zu entwickeln, aber: gibt es wirklich nur diese eine Lösung? Trat die Regierung konsequent genug für andere Wege ein? Immerhin kann auch Abwärme von Betrieben für eine Kühlung genutzt werden.... Verbraucht der Google-Konzern im wasserarmen Kalifornien tatsächlich ebenfalls soviel Wasser und wird nicht dort über Alternativen nachgedacht?
Wird dem Projekt hier nicht auch eine indirekte Subvention erteilt, denn immerhin würde die Wasserentnahme aus der Alzette weitaus billiger als der Einkauf von Trinkwasser!
- Bedarf nach einer neuen Hochspannungsleitung zur Gewährleistung der Energieversorgung?
Google scheint auf „grüne“ Energie setzen zu wollen, was sicherlich tendenziell begrüßenswert ist.
Die Frage sei aber erlaubt, wo denn der zusätzlich benötigte Strom auf Basis von erneuerbaren Energieträgern herkommen soll? Wird das Datenzenter diesen in Eigenregie vor Ort, oder zumindest in der Großregion, produzieren? Oder soll dieser grüne Strom an anderen, weit entfernten Standorten produziert und nur mittels sogenannter „statistischen Transfers“ Luxemburg angerechnet werden? Dies würde nämlich unsere Energieabhängigkeit, auch im Rahmen der 2030er Ziele bei den erneuerbaren weiter vergrößern!
Egal wie die Antwort auf diese Frage ausfällt, sie ändert nichts an der Tatsache, dass der Energieverbrauch sonder Zweifel sehr hoch sein wird. So hoch, dass der Wirtschaftsminister das Google-Projekt mit dem Argument anpries, die Strompreise für die Privatkunden würden fallen, da Google aufgrund seines hohen Verbrauchs zu einer Lastenverschiebung der Finanzierung des Grundnetzes (das ebenfalls aufgrund des Verbrauches berechnet wird) von den Privatkunden hin zu “Google” führen würde…
Es gibt zudem Gerüchte, dass der Verbrauch derart ist, dass das bestehende Netz die Versorgung mittel- bis langfristig nicht mehr gewährleisten kann und entsprechend ein Kapazitäts-Ausbau in Form einer neuen Anbindung an das deutsche Netz ins Auge gefasst werden müßte. Dabei wird ebenfalls angedeutet, dieser Ausbau müsse zur Gewährleistung der generellen Energieversorgung sowieso erfolgen. Nicht bekannt ist, ob diese Gerüchte zutreffen und falls ja, in welcher Form, dieser Ausbau erfolgen soll.
Welche Information auch immer richtig ist: es ist an der öffentlichen Hand (bzw. CREOS) aufgrund von Angaben des Antragstellers vor einer Umklassierung des Areals in aller Transparenz darzulegen, welche Folgen das Projekt ggf. im Bereich des Netzausbaus (in den verschiedenen Ausbauphasen) hätte! Und inwiefern die Neuansiedlung des Datenzenters mittel- bis langfristig den “Druck” erhöht, dass dieser Ausbau erfolgenmuss! Eine Salamitaktik ist nicht zulässig! Und wer hat die Kosten hierfür zu tragen?
Äußerst aufschlussreich ist in dabei ein Zitat aus der Strategischen Umweltprüfung, SUP Phase 2:
“Energieversorgung Strom
Strom vom örtlichen Stromanbieter wird erwartet, dass ausreichend Strom geliefert werden kann, wenn alle Geräte mit voller Leistung laufen. Ob dieser Bedarf durch Creos gedeckt werden kann, wurde in einer nicht veröffentlichten Studie kürzlich untersucht.” (S.30)
Weshalb wird diese Studie nicht öffentlich gemacht?
- Keine Informationen zur Nutzung der Abwärme
Zudem stellt sich die Frage, ob eine Nutzung der Abwärme erfolgen könnte oder nicht, und welches die potentiellen Abnehmer wären. Müsste nicht auch hier die Regierung einen klareren Rahmen setzen?
Fazit:
Die Umklassierung des Areals würde ausschließlich für einen einzelnen Betrieb erfolgen. Deshalb sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, bereits im Rahmen der PAG-Prozedur, die für eine Meinungsbildung der BürgerInnen wesentlichen Fakten betreffend die Vorgaben der Regierung sowie den zu erwartenden Umweltimpakt des Betriebes auch an diesem Standort darzulegen. Nur so kann eine reelle Entscheidung über die Opportunität der Umklassierung des Terrains erfolgen. Dies ist derzeit nicht der Fall.
- 5. Das Areal des geplanten Datenzenters aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes
Die in den Kapiteln (1)-(4) angeführten Überlegungen sind aus der Sicht des Mouvement Ecologique die besonders gewichtigen im Google-Dossier. Doch, wie das in der Prozedur ausliegende Dossier aufzeigt, ist die geplante Umklassierung auch aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes keineswegs als derart „harmlos“ einzuschätzen, wie derzeit der Eindruck vermittelt wird. Dies mag im Verhältnis zu den anderen Problemen so sein, doch nicht, wenn man sie separat betrachtet.
Einige Zitate aus dem Dokument „Modification ponctuelle du PAG“ sind äußerst interessant in diesem Zusammenhang:
„Klimatische Funktion
Die Fläche besitzt aufgrund ihrer Größe und Lokalisierung eine Bedeutung für das Lokalklima. Dabei sorgt der Freilandbereich für eine intensive Kalt- und Frischluftproduktion. Die Waldbereiche besitzen eine hohe klimatisch-lufthygienische Ausgleichsfunktion. Die unterschiedlichen Talwege und Hangbereiche dienen als Luftaustauschbahnen und besitzen eine Bedeutung für die Frischluftversorgung der umgebenden Siedlungen. Durch eine Bebauung und Versiegelung der Fläche sind Auswirkungen auf das Mikroklima sowie das benachbarte Waldklima zu erwarten. (vgl. UEP, Enviro 2018, S. 32)“ (S. 6)
“Biotope
Im nordöstlichen Bereich ragen an zwei Stellen bewaldete Bereiche in die Planfläche hinein.
Die beiden Laubwaldteile gehören zu einem größeren Laubwald, welcher „als Stieleichen-
Hainbuchenwald (BK 9160 im europäischen Code) zu den Wald-Lebensraumtypen zählt und
ein geschütztes Biotop nach Art. 17 darstellt“ (DEP, Enviro 2018, S. 32).
Die in die Fläche hineinragenden Nadelwälder „stellen zwar keine Lebensraumtypen oder Biotope nach Art. 17 dar, fallen jedoch unter Art. 13 des Naturschutzgesetzes“ (DEP, Enviro
2018, S. 32).” (S. 9)
Von Interesse sind aber auch Zitate aus der „Strategischen Umweltprüfung“ - SUP Phase 1: Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) (Fettdruck durch Mouvement Ecologique)
“Vogelschutzgebiet
Aus der Verträglichkeitsvorprüfung gehen die Vogelarten Rotmilan, Schwarzmilan, Kornweihe, Neuntöter, Raubwürger, Wendehals, Grünspecht, Baumpieper, Gartenrotschwanz, Turteltaube und Schwarzstorch als potenziell betroffene Zielarten des Vogelschutzgebietes hervor.
Laut dem Natura2000-Screening für das Vogelschutzgebiet kann eine erhebliche Beeinträchtigung für die folgenden Arten nicht ausgeschlossen werden: Rot- und Schwarzmilan, Kornweihe, Neuntöter und Raubwürger. Darüber hinaus können erhebliche Auswirkungen durch kumulative Effekte bedingt durch weitere Ausweisung im Rahmen von punktuellen Modifikationen und der Neuausweisung des PAG nicht ausgeschlossen werden.
Das Screening zum Vogelschutzgebiet kommt daher zum Ergebnis, dass eine Natura 2000- Verträglichkeitsprüfung notwendig ist.” (S.21)
“Fledermäuse - Screening
Im Kumulativ mit der in Umsetzung befindlichen Bebauung des Automotiv /Innovation-Campus sowie der angedachten Inanspruchnahme der Fläche Kaudenjenken für eine Verkehrstrasse werden Jagdgebiete sowie der Grünkorridor zwischen den Industriegebieten von Colmar-Berg und Bissen auf Höhe des südlichen Endes der Fahrzeug-Teststrecke als Transferroute zwischen den Wäldern weiter reduziert. Besonders Arten wie das Große Mausohr und die Wimperfledermaus legen größere Strecken in ihre Jagdhabitate zurück. Für diese Arten ergäbe sich bei einer Bebauung des Busbiergs und einer Teilfläche der Jauschwis/Kaudenjenken ein Barriereeffekt. Laut Fledermaus-Expertin können sich Quartiere in den laubbaumbestandenen Ausläufern des Waldes befinden. Gemeint ist der Waldbereich, der in Abbildung 14 markiert ist.
Hinzu kommen bei einer Bebauung störende Einflüsse wie Licht und Lärmemissionen, sodass neben dem direkten Flächenverlust der Planfläche weiterer Lebensraum durch Vergrämung verloren geht. Damit ist laut ProChirop „der gesamte Habitatverlust weiter größer als die überplante Fläche.
Somit wären die Arten Zwergfledermaus, Kleine Bart- und Breitflügelfledermaus sowie das Graue Langohr nach Art. 20 zu werten, da es sich bei der Planfläche voraussichtlich um lebensnotwendige (essentielle) Jagdhabitate dieser Arten handelt und die Waldränder als Leitlinien einen Bestandteil des Lebensraumes bilden.
(…) Es wird laut dem Gutachten von einer Unverträglichkeit für die lokale Fledermausfauna ausgegangen, denn negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand aller vorkommenden Arten seien zu erwarten. Durch die anzunehmende Erheblichkeit der Planung auf die Fledermausfauna muss eine Feldstudie für Fledermäuse Informationen über die tatsächliche Nutzung durch die Arten und spezifische Nutzungsmuster während der Sommermonate liefern.
(…) Laut ProChirop ist in jedem Fall „mit einem hohen Ausgleichsbedarf in der direkten Umgebung zu rechnen, der in funktionalem Zusammenhang mit den bekannten Kolonien stehen muss, um die ökologischen Funktionen der Maßnahmen zu gewährleisten.“ (S. 23 und 24)
Artenschutz
“Abgesehen von der Kornweihe ist das Eintreten des baubedingten Beschädigungsverbotes für alle oben genannten Arten der Fledermaus- sowie Avifauna zu erwarten. Gründe dafür sind die potentielle Betroffenheit von Fortpflanzungs-, Ruhe- und Überwinterungsstätten, potentiell essentielle Jagd- und Nahrungshabitate oder die nicht bekannte tatsächliche Bedeutung der Fläche für die jeweilige Art.
Bei den Fledermäusen sowie dem Neuntöter, dem Gartenrotschwanz, der Turteltaube und dem Grünspecht ist das Eintreten des Störungsverbotes angegeben, denn eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der jeweiligen Populationen sei nicht auszuschließen.” (S. 26)
“Insgesamt werden hohe Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biodiversität – insbesondere durch kumulative Effekte mit vorangegangener und geplanter großflächiger Bebauung innerhalb der Industrie- und Gewerbezone sowie weiterer Bauflächen im PAG – erwartet.” (S. 27)
Auch die Aussagen aus dem Dokument “STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG” im Rahmen der punktuellen Modifikation des PAG „Datacenter London Bridge“ - A. Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung (Screening) mit dem Vogelschutzgebiet Vallées de l‘Attert, de la Pall, de la Schwébech, de l‘Aeschbech et de la Wëllerbaach (LU0002014)” - sind von Bedeutung.
Es sei, als Beispiel, nur ein Zitat angeführt:
“Da es sich bei den potentiell betroffenen Arten der Erhaltungsziele auch um Offenlandarten handelt und diese dementsprechend auf die Weiträumigkeit bzw. „Weitsichtigkeit“ ihrer Habitate angewiesen sind, wie Rot- und Scharzmilan, Raubwürger und Kornweihe, können größere Gebäude (große und breite Vertikalstrukturen) im Umfeld der Habitate zu Auswirkungen auf die Habitatnutzung der Arten führen. Aufgrund der Aktionsraumgröße und der Flächengröße können trotz der Entfernung zum Schutzgebiet erhebliche Beeinträchtigungen der geschützten Vogelarten nicht ausgeschlossen werden.” (Screening S. 21.)
Ein letztes Zitat aus dem Dokument “Gemeinde Bissen Strategische Umweltprüfung der punktuellen Änderung (Modification ponctuelle) des Flächennutzungsplanes (PAG) der Gemeinde Bissen für das Datacenter SUP PHASE 2: DETAIL- UND ERGÄNZUNGSPRÜFUNG (DEP)”
“Schutzgut “Pflanzen,Tiere und Biodiversität
“Insgesamt wurden durch die kumulativen Effekte des Lebensraumverlustes für Vogel- und Fledermausarten sehr hohe Auswirkungen erwartet.“ (S. 16)
Fazit:
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) wirft durchaus grundsätzliche Fragen auf, inwiefern der Standort effektiv aus Natur- und Landschaftsschutz verträglich ist.
Der Mouvement Ecologique stellt zusätzlich fest, dass das Screening nur knapp die Hälfte der potentiell betroffenen Arten aufführt und der Impakt bei einer korrekteren Analyse noch deutlich höher sein könnte, als in der Strategischen Umweltprüfung angegeben. In der Tat ist im Planungsgebiet mit folgenden weiteren Arten zu rechnen, respektiv handelt es sich um ein potentielles Nahrungshabitat von: Schafstelze (Motacilla flava), Hänfling (Carduelis cannabina), Wachtel (Coturnix coturnix), Feldlerche (Alauda arvensis). Darüberhinaus könnte dieses große Bauprojekt auch einen negativen Impakt auf den Schwarzstorch (Cigonia nigra) haben, der im Atterttal vorkommt.
Eine Entscheidung betreffend die potentielle Umklassierung des Areals, darf nicht angegangen werden, bevor eine fundierte Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, die auf einer standardisierten Geländeerfassung der planungsrelevanten Arten basiert. Ein Zurückgreifen auf bestehende, lückenhafte Daten lehnt der Mouvement Ecologique strikt ab.
Inhaltliche Schlussfolgerungen
Der Mouvement Ecologique spricht sich - u.a. angesichts der im Rahmen der öffentlichen Prozedur vorliegenden Informationen - gegen die Umklassierung des Areals in Bissen in eine “Zone spéciale Datacenter” aus.
Dies aus folgenden Gründen:
- Die Umklassierung erfolgt eindeutig für eine spezifische Aktivität und einen spezifischen Betrieb, ein Datenzenter von Google. Insofern kann die beabsichtigte Umklassierung nicht losgelöst von diesem spezifischen Betrieb und den damit direkt oder indirekt verbundenen Folgewirkungen betrachtet werden.
- Der Flächenverbrauch für Luxemburg ist erheblich, um nicht zu sagen nicht zu rechtfertigen. Fast 1/10 des jährlich gemäß Nachhaltigkeitsstrategie verfügbaren Flächenverbrauchs (für alle Zwecke: Siedlung, Mobilität, Aktivitätszonen….) würde einem einzigen Betrieb zugestanden, ebenso fast 1/10 der insgesamt neu verfügbaren Fläche für Aktivitätszonen (gemäß Entwurf des sektoriellen Planes Aktivitätszonen). Dies käme einer erheblichen Bevorzugung von Google gegenüber mittelständischen Betrieben aber auch einer inkohärenten Siedlungsentwicklung gleich und steht im Widerspruch zu den Zielsetzungen der Nachhaltigkeitsstrategie;
- Es gingen mit Google erhebliche Flächen besonders wertvoller landwirtschaftlicher Böden verloren, wobei es erklärtes Ziel der Regierung und der nachhaltigen Entwicklung ist, dieses essentielle Gut eines Landes zu schützen;
- Dabei fehlt es derzeit an jedweden sachlich hinterlegten Fakten, was der reelle soziale und ökonomische und Mehrwert dieses Betriebes ist, sowohl in der Bauphase, als vor allem auch mittel- bis langfristig (in Luxemburg getätigte Investionen, Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, reellen Impakt auf Folgebetriebe);
- Es wäre dabei zudem höchst fragwürdig, wenn Luxemburg seine Wirtschaftspolitik erneut auf eine Politik des Steuerdumpings - besonders niedrige Energiepreise - basieren würde. Das „Profilieren“ durch niedrige Energiepreise müsste in Zeiten der Klimakrise definitiv der Vergangenheit angehören.
- Was die Umweltbelastungen anbelangt, ist der Mouvement Ecologique auf leider nicht bestätigten Teilinformationen angewiesen. Dies weil die verfügbaren Unterlagen völlig unvollständig sind.
Aufgrund derer, wäre das Datazenter jedoch mit einem für unser Land sehr hohen Wasserverbrauch verbunden, wobei Alternativen zur vorgesehenen Wasserkühlung nicht ausreichend untersucht wurden. Insofern die Vermutungen stimmen, dass dieser Bedarf prioritär über Oberflächenwasser erfolgen soll, stellt sich die Frage der Verträglichkeit dieser Maßnahme mit dem Naturhaushalt des Flusses. Zudem stellt sich die Frage, wie die Kühlung in Trockenzeiten erfolgen soll bzw. ob es grundsätzlich zulässig ist, dass hierzu Trinkwasser genutzt wird.
- Die potentiellen Belastungen für Natur- und Landschaft scheinen gemäß der, allerdings unvollständigen, strategischen Umweltprüfung (SUP) doch bedeutsamer zu sein, als angenommen. Die Zerstörung von, auf EU-Ebene, geschützten Biotopen sowie Fragen zur Lage und der Qualität notwendiger Kompensierungsmaßnahmen bleiben offen.
Besonders gravierend sind dabei auch die kumulativen Auswirkungen dieser weiteren Verbauung auf diesem bereits mit riesigen Industriegebieten überzogenen Plateau zu bewerten. Kompensationsmaßnahmen vor Ort, sind für einige Arten wohl nicht mehr möglich.
- Über allem steht die Opportunitätsfrage: Die Begrenztheit der Fläche, der steigende Land- Wasser-, Energieverbrauch sowie der Biodiversitätsverlust müssten zwingend dazu führen, bei Entscheidungsprozessen über die Ansiedlung eines Projektes einer solchen Größenordnung die notwendige Opportunitätsfrage zu stellen: Wäre es nicht sinnvoller, diese Fläche für alternative, ökonomisch und gesamtgesellschaftlich sinnvollere Ansiedlungen zu nutzen?
Der Mouvement Ecologique ist somit der Überzeugung, dass die Nachteile die vermeintlichen, nicht belegten Vorteile überwiegen und keine Umklassierung der Grünzone in eine „zone spéciale“ erfolgen darf! Dies vor allem in Ermangelung der Offenlegung von objektiven und sachlichen Fakten betreffend den wirtschaftlichen und sozialen Nutzen und der Folgewirkungen.
Fazit aus rechtlicher Sicht
Die, in der öffentlichen Prozedur zur Einsicht ausliegenden Unterlagen in wesentlichen Punkten als völlig unvollständig anzusehen. Sie erlauben den BürgerInnen nicht, einzuschätzen, ob und inwiefern die Ziele und gesetzlichen Vorschriften („loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l’aménagement communal et le développement urbain – Art. 1 und 2“) bzw. die Vorgabendes Landesplanungsprogrammes sowie des Nationalen Aktionsplanes für eine nachhaltige Entwicklung Luxemburgs im Rahmen der Neuausweisung (von einer Grünzone in eine für ein Datenzenter reservierte Zone) respektiert werden. Damit wird Sinn und Zweck der öffentlichen Prozedur in Frage gestellt.
Art. 2 des zitierten Gesetzes besagt so u.a., dass die Gemeinden die Aufgabe haben, den Respekt des Allgemeininteresses zu gewährleisten u.a. durch eine rationelle Nutzung des Raumes, die komplementäre Gewährleistung ökonomischer, ökologischer und sozialer Ziele, eine rationnelle Energienutzung sowie einen hohen Standard im Umwelt- und Landschaftsschutz. Wie in diesem Einspruch dargelegt, gibt es fundierte Argumente, dass die genannten Vorgaben nicht respektiert wurden.
Die strategische Umweltprüfung ist in diesem Zusammenhang zudem als völlig unzureichend zu bezeichnen. Hohe Auswirkungen auf die geprüften Schutzgüter, können - wie darin angedeutet - „nicht ausgeschlossen“ werden. Daher stellt sich die Frage inwiefern die Umklassierung der zone verte gemäß Art. 5 des Natuschutzgesetzes überhaupt genehmigt werden kann, ohne dass diese Aspekte abschließend geklärt sind. ...