
Zanter Joren ënnersträicht d’Association Luxembourgoise des Instructeurs de Natation, dass hir Memberen eng Ausbildung hunn, deels esouguer mat Meeschterbréif, an och reegelméisseg Formatiounen zu den Theme Sécherheet, éischt Hëllef a Schwammtechnike beleeën. An deem Kader werft d’FGFC-ALIN d’Fro op, wisou Schwammmeeschteren an de Schoulen net als Léierkraaft am Schwammunterrecht unerkannt ginn.
Mam Gesetzesentworf 7688 goufen d’Astellungskrittäre fir Remplaçanten an de Schoulen nei gereegelt. Ersatzpersonal muss nämlech kee gëltege Schäin am Rettungsschwamme besëtzen. Dat geet aus enger parlamentarescher Fro ervir, déi vun der ADR mat Bléck op de Schwammunterrecht gestallt gouf.
Ma grad de Fondamental géing de Kanner déi beschte Viraussetzunge bidden, fir pedagogesch wichteg Elementer vum Schwammen ze léieren, betount d’FGFC-ALIN. Dowéinst fuerdert d’Association Luxembourgoise des Instructeurs de Natation den Educatiounsministère op, d’Schwammmeeschteren als “vollwäertege Member” am Schwammunterrecht mat anzebannen.
Kinder haben Anrecht auf professionellen und sicheren Schwimmunterricht – nicht nur in COVID-Zeiten!
Seit Jahren unterstreicht die FGFC-ALIN (Association Luxembourgoise des Instructeurs de Natation), dass ihre Mitglieder ausgebildete Fachleute, teils mit Meisterbrief, sind. Überdies halten sie sich durch ständige fachliche Weiterbildung zu den Themen Sicherheit, Erste Hilfe und Schwimmtechniken für ihren Beruf fit. Die rezenten Entwicklungen in diesem Dossier führen dazu, dass Ersatzpersonal in den Schulen selbst keinen gültigen Rettungsschwimmerschein ablegen muss. Hier stellt sich nun wiederum die berechtigte und dringliche Frage: «Warum werden die Schwimmmeister nicht als Lehrkraft des Schwimmunterrichtes innerhalb der Schule anerkannt?»
Mit dem Gesetzesentwurf 7688 wurde im Parlament ein Gesetz verabschiedet, das unter Anderem die Einstellungskriterien des Ersatzpersonals in den Grundschulen neu regelt. Eine, in Bezug auf den Schwimmunterricht, gestellte parlamentarische Frage der ADR ist zu entnehmen, dass das Ersatzpersonal selbst keinen gültigen Rettungsschwimmerschein mehr besitzen muss.
Betrachtet man die Tatsache, dass ein solches Attest bislang die gesetzliche Mindestanforderung war, einen Schwimmunterricht abhalten zu dürfen, ensteht der Eindruck, dass dem Bildungsministerium sowohl Sicherheit als auch Qualität des Schwimmunterrichtes unserer Kinder völlig egal ist. Wie erklärt sich ansonsten ein solch grobes Versäumnis?
Während der aktuellen Corona-Pandemie sind sehr viele Schwimmstunden ausgefallen, die unmöglich während der verbleibenden Schulzeit nachgeholt werden können. Dabei bietet die Grundschule die besten Voraussetzungen, um unseren Kindern die Möglichkeit zu geben, die pädogogisch wichtigen Elemente des Schwimmens zu erlernen. Nicht nur, dass es den Kindern Spass macht, es dient auch ihrer Sicherheit.
Angesichts dieser oben angeführten Erläuterungen, fordert die FGFC-ALIN das Bildungsministerium auf, die Schwimmmeister als vollwertiges Mitglied im Schwimmunterricht einzubinden.
De ganze Communiqué kënnt Dir och hei nach eng Kéier noliesen.